Energienews


12.09.2023

Frist für alte Kaminöfen läuft aus

Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Hans-Hermann Jönen
Schornsteinfegermeister
Osterwedde 27
26892 Kluse
Deutschland

Telefon:+49 4963 919856
E-Mail: