Energienews


13.11.2023

Solarspeicher von doppelten Netzentgelten befreit

Der Deutsche Bundestag hat Erleichterungen für Solarstromspeicher beschlossen. Ihre Betreiber müssen bis 2029 nicht doppelt für Netzentgelte zahlen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Hans-Hermann Jönen
Schornsteinfegermeister
Osterwedde 27
26892 Kluse
Deutschland

Telefon:+49 4963 919856
E-Mail: