Energienews


20.09.2023

Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt

Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein. Das bestätigte das BMF dem Bundesverband Solarwirtschaft.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater


Hans-Hermann Jönen
Schornsteinfegermeister
Osterwedde 27
26892 Kluse
Deutschland

Telefon:+49 4963 919856
E-Mail: